Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Solarstrom fair teilen im Mehrparteienhaus

Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)?

Stell dir vor, ihr bezieht den Solarstrom von eurer Haus­dach­anlage ganz unkompliziert und ohne Umweg übers öffentliche Netz – mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (GGV) geht genau das. Im Gegensatz zum klassischen Mieterstrom modelliert GGV eine Teilversorgung, bei der jede Wohneinheit ihren Anteil am lokal erzeugten PV-Strom erhält, aber weiterhin frei ihren Grundversorger wählen kann. Das Ergebnis: bis zu 20 % günstigere Kilowattstundenpreise, weniger Bürokratie und mehr Teilhabe an der dezentralen Energieversorgung.

Warum gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und nicht gleich Mieterstrom?

Beide Konzepte basieren auf einer Photovoltaik-Gebäudeanlage und teilen den erzeugten Strom mit den Bewohner*innen. Trotzdem gibt es entscheidende Unterschiede:

1. Reststromversorgung

  • GGV: Jede Wohnung behält ihren bisherigen Stromliefervertrag, Reststrom bezieht sie selbst.
  • Mieterstrom: Der Anlagenbetreiber muss Vollversorgung inkl. Reststrom­lieferung anbieten und abrechnen.

2. Förderung & Pflichten

  • GGV: Kein zusätzlicher Mieterstromzuschlag, dafür entfällt die Pflicht zu vielen EnWG-Lieferantenregeln.
  • Mieterstrom (§ 21 EEG): Betreiber erhält Zuschlag (~ 2,5 Ct/kWh) und muss Stromkennzeichnung, Bilanzkreismanagement und Meldepflichten erfüllen.

3. Abrechnung & Messkonzept

  • GGV: Viertelstundenscharfe Messung per iMSys, Aufteilung nach statischem oder dynamischem Schlüssel.
  • Mieterstrom: Virtuelle Summenzähler oder physischer Zählpunkt, aufwändigere Abrechnung mit Netz­betreiber und Bundesnetzagentur.

So funktioniert das technische Konzept

Damit eure GGV reibungslos läuft, braucht ihr vier zentrale Bausteine:

  1. PV-Gebäudeanlage:
    Solarmodule auf Dach oder Fassade, ideal 10 – 30 kWp für ein Mehrfamilienhaus.
  2. Intelligentes Messsystem (iMSys):
    Viertelstundenscharfe Erfassung von Erzeugung und Verbrauch, zertifiziertes Smart-Meter-Gateway.
  3. Aufteilungsschlüssel:
    • Statisch: Ein fester Prozentsatz pro Wohneinheit, z. B. nach Wohnfläche
    • Dynamisch: Anteil am Gesamtverbrauch innerhalb jeder 15-Minuten-Periode
  4. Gebäudestromnutzungsvertrag:
    Regelt, wer welchen Anteil zu welchem Preis bezieht, wer für Wartung und Abrechnung sorgt.

Ein authentischer Dienstleister übernimmt oft alle Schritte von der Anmeldung im Marktstammdatenregister bis zur Jahresabrechnung – so bleibst du entspannt und die GGV wird zum Selbstläufer.

Vorteile von GGV für Bewohner

Fazit

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist der einfache Einstieg in die dezentrale Energiewende. Mit geringem bürokratischen Aufwand und flexibler Reststromversorgung nutzt ihr echten Solarstrom direkt vom Dach – so spart ihr Geld, stärkt eure Hausgemeinschaft und schonen Klima und Umwelt.

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